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G54/82•Verfassungsgerichtshof G54/82
G54/82Verfassungsgericht12.06.1984
Staatsbürgerschaftsrecht, Kindschaftsrecht, Ehe und Verwandtschaft
§7 Abs4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl. 250, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1985 in Kraft. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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