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G90/83; G106/84•Verfassungsgerichtshof G90/83; G106/84
G90/83; G106/84Verfassungsgericht13.06.1984
Umsatzsteuer, Steuerbefreiungen, VfGH / Präjudizialität, Vorsteuerabzug, Auslegung verfassungskonforme, Gesellschaftsrecht, Kapitalverkehrsteuer, VfGH / Prüfungsmaßstab, Rechtsbegriffe unbestimmte
Die Worte "die Umsätze, die unter das Kapitalverkehrsteuergesetz, Teil I (Gesellschaftsteuer), fallen, und" im §6 Z9 litb des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 223, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1984 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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