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V29/82•Verfassungsgerichtshof V29/82
V29/82Verfassungsgericht15.06.1984
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Behördenzuständigkeit, Wirtschaftstreuhänder, VfGH / Sachentscheidung Wirkung
§32 der Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, beschlossen in der Sitzung des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 21. Jänner 1959, genehmigt vom Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau mit Erlaß vom 11. Mai 1959, Z 152.443-IV/20/59, idF des Kammertagsbeschlusses vom 11. Dezember 1971 (kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 2/72), genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Jänner 1972, Z 143.909-II/24/71 (kundgemacht im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Nr. 5/72), wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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