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B25/83•Verfassungsgerichtshof B25/83
B25/83Verfassungsgericht18.06.1984
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Mißhandlung
Der Bf. ist dadurch, daß ihm am 5. Dezember 1982 gegen 6.00 Uhr im Amtsraum des Gendarmeriepostenkommandos Pottenstein von einem Beamten dieser Dienststelle Schläge ins Gesicht versetzt wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt worden.
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