Verfassungsgerichtshof A6/83

A6/83Verfassungsgericht23.06.1984

Regest

VfGH / Klagen, Finanzverfassung, Finanzausgleich

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A6/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1984

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Die Klägerin hat dem Land Vbg. die mit 658,40 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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