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G102/84•Verfassungsgerichtshof G102/84
G102/84Verfassungsgericht26.06.1984
Dienstrecht, Ruhegenuß, Versorgungsgenuß, Pensionsrecht, Ehe und Verwandtschaft
§19 Abs1 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. 340, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1985 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
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