Verfassungsgerichtshof G102/84

G102/84Verfassungsgericht26.06.1984

Regest

Dienstrecht, Ruhegenuß, Versorgungsgenuß, Pensionsrecht, Ehe und Verwandtschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G102/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1984

Spruch

§19 Abs1 des Pensionsgesetzes 1965, BGBl. 340, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1985 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

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