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B402/80•Verfassungsgerichtshof B402/80
B402/80Verfassungsgericht22.02.1985
Instanzenzug, Bescheid verfahrensrechtlicher, Bundesverwaltung mittelbare
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Vbg. vom 5. Mai 1980 wendet, als verspätet zurückgewiesen.
2. Der Bf. ist durch den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 16. Juni 1980 weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
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