Verfassungsgerichtshof B529/79

B529/79Verfassungsgericht22.02.1985

Regest

Finanzverfahren, Säumniszuschlag (Finanzverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B529/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1985

Spruch

I. Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die Beschwerde G G zuzurechnen ist.

II. Dr. F G ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.

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