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B298/81•Verfassungsgerichtshof B298/81
B298/81Verfassungsgericht25.02.1985
Personalvertretung, Wahlen, berufliche Vertretungen, VfGH / Legitimation, Person juristische, Wählergruppe, Auslegung eines Bescheides, VfGH / Prüfungsmaßstab, Auslegung eines Antrages
1. Die Beschwerde der wahlwerbenden Gruppe "Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund - Fraktion christlicher Gewerkschafter (ÖAAB-FCG)" wird abgewiesen.
2. Die Beschwerde des C H, des Ing. F T und des Mag. Dr. A K wird zurückgewiesen. Der Antrag, die Beschwerde an den VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
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