Verfassungsgerichtshof B298/81

B298/81Verfassungsgericht25.02.1985

Regest

Personalvertretung, Wahlen, berufliche Vertretungen, VfGH / Legitimation, Person juristische, Wählergruppe, Auslegung eines Bescheides, VfGH / Prüfungsmaßstab, Auslegung eines Antrages

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B298/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1985

Spruch

1. Die Beschwerde der wahlwerbenden Gruppe "Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund - Fraktion christlicher Gewerkschafter (ÖAAB-FCG)" wird abgewiesen.

2. Die Beschwerde des C H, des Ing. F T und des Mag. Dr. A K wird zurückgewiesen. Der Antrag, die Beschwerde an den VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

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