Verfassungsgerichtshof KR1/83

KR1/83Verfassungsgericht28.02.1985

Regest

VfGH / Rechnungshofzuständigkeit, Rechnungshof

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof KR1/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1985

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen, soweit er die Feststellung der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofs aufgrund des Art121 Abs1 iVm. Art126b Abs1 B-VG und §1 RHG und/oder Art126b Abs2 B-VG iVm. §12 Abs1 RHG begehrt.

In Stattgebung des Eventualantrages wird festgestellt, daß der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm. §13 Abs3 RHG zuständig ist, die Verwendung jener Bundesmittel, die der Bund dem "Kuratorium zur Förderung der Wirtschaftsuniversität Wien" iZm. der Errichtung des Universitätszentrums Althanstraße zur Erfüllung bestimmter Zwecke zur Verfügung stellte, zu überprüfen.

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