Verfassungsgerichtshof B488/83

B488/83Verfassungsgericht04.03.1985

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Versammlungsrecht, Wiederholungsgefahr

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B488/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.1985

Spruch

Der Bf. ist durch seine Festnahme durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 28. Juni 1983 in Wien I, Schottenring, und durch seine Verbringung zu einem Arrestantenwagen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

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