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G140/84; G141/84; G142/84; G143/84•Verfassungsgerichtshof G140/84; G141/84; G142/84; G143/84
G140/84; G141/84; G142/84; G143/84Verfassungsgericht06.03.1985
Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Rechtsüberleitung, Verweisung, Derogation materielle, Rezeption, Gesetz, Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiungen, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Worte "wenn bei größeren Wohnungsbeständen desselben Wohnungsunternehmens innerhalb des Gebietes einer Gemeinde die Durchschnittsfläche der Wohnungen das vorgeschriebene Maß nicht übersteigt oder" in §10 Abs2 der V zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGGDV) vom 23. Juli 1940, dRGBl. I, S 1012, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1986 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.
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