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G2/85•Verfassungsgerichtshof G2/85
G2/85Verfassungsgericht12.03.1985
Finanzverfassung, Abgabenwesen, Volkswohnungswesen, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang, Auskunftspflicht, Finanzverfahren, Vertreter, Kompetenz Bund - Länder Abgaben, Auslegung
Das Gesetz vom 30. Juni 1982 über die Einhebung einer Abgabe auf unvermietete Wohnungen, LGBl. für Wien Nr. 23, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Das Gesetz ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im LGBl. verpflichtet.
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