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B504/81•Verfassungsgerichtshof B504/81
B504/81Verfassungsgericht15.03.1985
Hoheitsverwaltung, VfGH / Legitimation Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Die Bf. wurden durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Abhaltung einer Übung der Landwehrstammregiments 21 des Bundesheeres am 12. August 1981 auf Grundstücken des ihnen gehörigen Gutes N, Untersiebenbrunn, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt.
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