Verfassungsgerichtshof B332/83; B333/83; B334/83

B332/83; B333/83; B334/83Verfassungsgericht13.06.1985

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B332/83,B333/83,B334/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1985

Spruch

1. Der Bf. Dipl.-Kfm. Dr. H M M ist dadurch, daß er am 20. April und am 21. April 1983, jeweils um 14.30 Uhr, von Gendarmeriebeamten festgenommen und zur Bezirkshauptmannschaft Melk zur Einvernahme überstellt wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

2. Der Bf. F P ist dadurch, daß er am 21. April 1984 um 16.00 Uhr von Beamten der Gendarmerie festgenommen und zur Bezirkshauptmannschaft Melk zur Einvernahme überstellt wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

3. Die Anträge auf Abtretung der Beschwerden an den VwGH werden abgewiesen.

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