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B281/85•Verfassungsgerichtshof B281/85
B281/85Verfassungsgericht17.06.1985
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenpolizei, VfGH / Zuständigkeit
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die am 9. Feber 1985 erfolgte Festnahme und die nachfolgende Anhaltung des Bf. wendet, zurückgewiesen.
2. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt, soweit sie sich gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 7. März 1985 wendet.
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