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G36/85•Verfassungsgerichtshof G36/85
G36/85Verfassungsgericht21.06.1985
Baurecht, Raumordnung, Rechtsüberleitung, Einkaufszentren, Lokalbedarf, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Kompetenz Bund - Länder Raumplanung, Kompetenz Bund - Länder Baurecht VfGH / Prüfungsmaßstab, Kompetenz Bund - Länder
Die Wendung "und von Einkaufszentren" in §51 Abs7 sowie der zweite Satz der Z3 im §3 Abs7 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 1974, LGBl. 127, idF der Stmk. Raumordnungsgesetznov. 1980, LGBl. 51, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1986 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
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