Verfassungsgerichtshof A2/83

A2/83Verfassungsgericht26.06.1985

Regest

VfGH / Klagen, Zivilrecht, Zinsen, Analogie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A2/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1985

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger 4 vH Zinsen aus 600 S vom 4. Feber bis 5. April 1983 sowie Kosten im Betrage von 462 S binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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