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G41/85•Verfassungsgerichtshof G41/85
G41/85Verfassungsgericht28.06.1985
Fischerei, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Auslegung verfassungskonforme
Die im §27 Abs1 lite des Nö. Fischereigesetzes, LGBl. 6550-1, enthaltene Wortfolge "wegen einer vorsätzlich begangenen, gerichtlich strafbaren Handlung überhaupt, oder" wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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