Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V35/84•Verfassungsgerichtshof V35/84
V35/84Verfassungsgericht29.06.1985
Gebühr (GebG), Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, RechtsV, Verordnung Kundmachung, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / Prüfungsgegenstand
Der Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 10. Oktober 1978, Z 1106000/1-IV/11/78, betreffend Stempelgebühren für Schriften auf dem Gebiete des Gewerberechtes (kundgemacht im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung 1978/273) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Erlaß ist nicht mehr anzuwenden.
Der Bundesminister für Finanzen ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.