Verfassungsgerichtshof A5/82

A5/82Verfassungsgericht27.09.1985

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A5/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1985

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1859,44 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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