Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V58/85•Verfassungsgerichtshof V58/85
V58/85Verfassungsgericht12.12.1985
VfGH / Gegenschrift, VfGH / Vertreter, Verordnung Kundmachung, Kundmachung, Wiederverlautbarung
Die Kundmachung der Ktn. Landesregierung vom 18. November 1980, LGBl. 29/1981, über die Wiederverlautbarung des Landschaftsschutzgesetzes, gefertigt und gegengezeichnet: "Der Landeshauptmann: Wagner - Der Landesamtsdirektor: Dr. Lobenwein", wird aufgehoben.
Die Ktn. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
Im übrigen wird das Prüfungsverfahren eingestellt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.