Verfassungsgerichtshof V32/82

V32/82Verfassungsgericht27.02.1986

Regest

Straßenverwaltung, Gemeindestraße, Enteignung, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V32/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1986

Spruch

Die V des Gemeinderates der Gemeinde Adnet vom 11. Juni 1982, mit der der Moosweg (Kirchenweg) als Gemeindeweg von der Gemeinde Adnet übernommen wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Sbg. Landesregierung ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im LGBl. kundzumachen.

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