Verfassungsgerichtshof A32/85

A32/85Verfassungsgericht05.03.1986

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A32/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1986

Spruch

Die beklagte Partei (Land Kärnten) ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von 1300 S sowie die mit 1046,08 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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