Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G259/85; G260/85; G261/85•Verfassungsgerichtshof G259/85; G260/85; G261/85
G259/85; G260/85; G261/85Verfassungsgericht07.03.1986
Hochschulen, Titel (Hochschulen)
In §56 Abs2 des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl. 187/1983, wird der Klammerausdruck "(§1 Abs1 Kunstakademiegesetz, BGBl. Nr. 168/1948)" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.