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G60/82•Verfassungsgerichtshof G60/82
G60/82Verfassungsgericht15.03.1986
VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, VfGH / Legitimation, Gewerberecht, Energierecht, Auslegung Verfassungs-, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie
§71a und die Absätze 3 und 4 des §77 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. 50/1974, idF der Novelle 1981, BGBl. 619/1981, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.
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