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V40/84; V18/86•Verfassungsgerichtshof V40/84; V18/86
V40/84; V18/86Verfassungsgericht20.03.1986
VfGH / Legitimation, Schulen, Schulorganisation, Pflichtschulen, Privatwirtschaftsverwaltung, Kompetenz Bund - Länder Schulrecht, Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung, Verordnungserlassung, VfGH / Individualantrag
§2 Z1, 3 und 4, §§4 und 5 der V der Nö. Landesregierung vom 24. Jänner 1984 über die Beistellung von Schulärzten zu allgemeinbildenden öffentlichen Pflichtschulen, LGBl. 5000/3-0, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Im übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Die Nö. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
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