Verfassungsgerichtshof A9/85

A9/85Verfassungsgericht11.06.1986

Regest

VfGH / Klagen, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Verwaltungsverfahren, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verjährung, Verzugszinsen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A9/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1986

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen den Betrag von 74692,64 S samt 4 vH Zinsen seit 6. Feber 1985 bei Exekution zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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