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G229/85•Verfassungsgerichtshof G229/85
G229/85Verfassungsgericht20.06.1986
Grunderwerbsteuer, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Verwerfungsumfang, Finanzverfahren, Steuerpflicht (Grunderwerbsteuer)
§20 Abs6 des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. 140/1955, idF der Nov. BGBl. 277/1969, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobene Bestimmung ist auch in jener Rechtssache nicht mehr anzuwenden, die dem beim VfGH zu G125/86 anhängigen Verfahren zugrunde liegt.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.
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