Verfassungsgerichtshof G229/85

G229/85Verfassungsgericht20.06.1986

Regest

Grunderwerbsteuer, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Verwerfungsumfang, Finanzverfahren, Steuerpflicht (Grunderwerbsteuer)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G229/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1986

Spruch

§20 Abs6 des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. 140/1955, idF der Nov. BGBl. 277/1969, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Die aufgehobene Bestimmung ist auch in jener Rechtssache nicht mehr anzuwenden, die dem beim VfGH zu G125/86 anhängigen Verfahren zugrunde liegt.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.

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