Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G24/86; G76/86; G77/86; G81/86; G97/86; G98/86•Verfassungsgerichtshof G24/86; G76/86; G77/86; G81/86; G97/86; G98/86
G24/86; G76/86; G77/86; G81/86; G97/86; G98/86Verfassungsgericht24.06.1986
Verwaltungsgerichrshof, Kollegialbehörde, Kompetenz Bund - Länder Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Wortfolge "oder Verwaltungs" in §222 Abs1 erster Satz der Wr. Abgabenordnung, LGBl. für Wien 21/1962 idF der Nov. 1983, LGBl. für Wien 38, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.