Verfassungsgerichtshof A10/85

A10/85Verfassungsgericht25.06.1986

Regest

VfGH / Klagen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A10/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1986

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, dem Kläger Prozeßkosten im Betrage von 1449,12 S binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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