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V23/86•Verfassungsgerichtshof V23/86
V23/86Verfassungsgericht28.06.1986
Baurecht, Bausperre
Der Beschluß des Gemeinderates der Stadt Wien vom 23. September 1982, PrZ 2654/82, betreffend die Verhängung einer zeitlich begrenzten Bausperre über das Gebiet zwischen Handelskai, Innstraße, Engerthstraße und Friedrich-Engels-Platz im 20. Bezirk, KatG Brigittenau (kundgemacht im ABl. der Stadt Wien Nr. 40/1982), idF Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Wien vom 28. September 1984, PrZ 2641/84 (kundgemacht im ABl. der Stadt Wien Nr. 42/1984) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wr. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
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