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V49/86•Verfassungsgerichtshof V49/86
V49/86Verfassungsgericht25.09.1986
VfGH / Anlaßfall, VfGH / Prüfungsmaßstab, Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gerold vom 21. Oktober 1985, kundgemacht durch Aufstellung von entsprechenden Verkehrszeichen gemäß §§52 Z1, 52 Z10a, 52 Z23, 53 Z10, 52 Z2, und 52 Z15 StVO 1960, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Vbg. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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