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V45/86; V46/86•Verfassungsgerichtshof V45/86; V46/86
V45/86; V46/86Verfassungsgericht25.09.1986
VfGH / Präjudizialität, Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, Verordnungserlassung
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 1. Dezember 1982, Z III-15/30, soweit die Franz-Reisch-Straße und die Schwarzsee-Straße bis zum Knoten Ecking zur Einbahnstraße erklärt wurden, war gesetzwidrig.
Die Tir. Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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