Verfassungsgerichtshof V43/86

V43/86Verfassungsgericht25.09.1986

Regest

Straßenpolizei, Fahrverbot

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V43/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1986

Spruch

Die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien vom 17. März 1982, MA 46-V 1-23/82/Gla, kundgemacht durch Aufstellung des Verkehrszeichens nach §52 lita Z1 StVO 1960 "Fahrverbot (in beiden Richtungen)", war gesetzwidrig.

Die Wr. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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