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V34/86•Verfassungsgerichtshof V34/86
V34/86Verfassungsgericht25.09.1986
Kanalisation, Abgaben Kanalisation
Die Kundmachung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 26. Juni 1980 über Kanalisationsbeiträge, verlautbart durch Anschlag an der Amtstafel im Rathaus am 1. Juli 1980 sowie im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz 1980, Nr. 13, Seite 223, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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