Verfassungsgerichtshof B251/86; B252/86

B251/86; B252/86Verfassungsgericht26.09.1986

Regest

Strafvollzug, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fremdenpolizei, Festnehmung, Schubhaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B251/86,B252/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1986

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß er am 4. Feber 1986 um 13.40 Uhr in Sbg. von Organen der Bundespolizeidirektion Sbg. festgenommen und sodann bis 15.00 Uhr in polizeilichem Gewahrsam gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Die zu B252/86 erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.

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