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V15/86•Verfassungsgerichtshof V15/86
V15/86Verfassungsgericht27.09.1986
Gewerberecht, Automaten
I. Die Z1 und 7 der Verordnung des Bürgermeisters der Ortsgemeinde Maria Alm vom 23. November 1982, mit welcher gemäß §52 Abs4 Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Mj. ausgerichtet sind, untersagt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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