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V14/86•Verfassungsgerichtshof V14/86
V14/86Verfassungsgericht27.09.1986
Gewerberecht, Automaten
I. Die Wortfolge "Alte Post," in Z2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Koblach (Bezirk Feldkirch, Vbg.) vom 28. September 1982, durch welche, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619/1981, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstigen Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Mj. ausgerichtet sind, untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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