Verfassungsgerichtshof V39/86

V39/86Verfassungsgericht03.10.1986

Regest

VfGH / Präjudizialität, Raumordnung, Bebauungsplan, Planungsakte Verfahren (Bebauungsplan)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V39/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1986

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee vom 8. März 1983, mit welcher der Teilbebauungsplan "Seewalchen a. A. - Süd-Ost" vom Juli 1955 aufgehoben wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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