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V39/86•Verfassungsgerichtshof V39/86
V39/86Verfassungsgericht03.10.1986
VfGH / Präjudizialität, Raumordnung, Bebauungsplan, Planungsakte Verfahren (Bebauungsplan)
Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Seewalchen am Attersee vom 8. März 1983, mit welcher der Teilbebauungsplan "Seewalchen a. A. - Süd-Ost" vom Juli 1955 aufgehoben wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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