Verfassungsgerichtshof A5/85

A5/85Verfassungsgericht04.10.1986

Regest

Finanzverfahren, Exekutionsrecht, VfGH /Klagen, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A5/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1986

Spruch

Die Klage wird zurückgewiesen.

Der Kläger ist schuldig, dem beklagten Bund zuhanden der Finanzprokuratur die mit 3088 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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