Verfassungsgerichtshof G82/86

G82/86Verfassungsgericht08.10.1986

Regest

Dienstrecht, Disziplinarrecht Beamte, Dienstrechtsverfahren, Wiederaufnahme, VfGH / Präjudizialität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G82/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1986

Spruch

Im §122 Abs2 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz, LGBl. für das Land Stmk. 30/1957, werden die Worte "statt der Entlassung" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Stmk. ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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