Verfassungsgerichtshof A24/85

A24/85Verfassungsgericht08.10.1986

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Kosten, Verzug

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A24/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1986

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 965,44 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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