Verfassungsgerichtshof A23/85

A23/85Verfassungsgericht08.10.1986

Regest

VfGH / Klagen, Verzug, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A23/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1986

Spruch

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 845,44 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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