Verfassungsgerichtshof V26/86

V26/86Verfassungsgericht09.10.1986

Regest

VfGH / Präjudizialität, VfGH / Anlaßfall, VfGH / Prüfungsmaßstab, Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V26/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1986

Spruch

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 3. Dezember 1981, Z 10-D-8090/11, betreffend Überholverbot auf der B 54 Wechsel-Bundesstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt Ausschlag, war gesetzwidrig. Die Nö. Landesregierung ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.