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G89/86•Verfassungsgerichtshof G89/86
G89/86Verfassungsgericht09.10.1986
Schulen, Arbeitslosenversicherung, Analogie, Einkunftsarten Arbeit selbständige (Einkommensteuer)
Die Worte "in der Höhe des letzten Monatsbezuges vermindert um die einbehaltenen gesetzlichen Abzüge und die Familienbeihilfe, höchstens jedoch" in §10 Abs1 des Schülerbeihilfengesetzes, wiederverlautbart mit Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 19. Juli 1983, BGBl. 455, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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