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V41/85•Verfassungsgerichtshof V41/85
V41/85Verfassungsgericht09.10.1986
Wohnsiedlungswesen
I. §2 der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. Dezember 1984 betreffend die Förderung von Maßnahmen zur Stadterneuerung (Stadterneuerungs-V 1984), BGBl. 528/1984, idF der Verordnung desselben Bundesministers vom 12. April 1985, BGBl. 158/1985, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1987 in Kraft.
III. Der Bundesminister für Bauten und Technik ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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