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A6/80•Verfassungsgerichtshof A6/80
A6/80Verfassungsgericht13.10.1986
VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Bundesverwaltung mittelbare, Kraftfahrrecht, Finanzausgleich, Aufwandersatz, Verzugszinsen
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, dem Land OÖ den Betrag von 4558962,32 S zuzüglich Zinsen in der Höhe von 4 vH seit dem 15. Juli 1979 sowie die mit 1465,20 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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