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V55/86•Verfassungsgerichtshof V55/86
V55/86Verfassungsgericht15.10.1986
Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Verordnung Kundmachung, VfGH / Verhandlung
Der zweite Satz im Punkt II Z1 des Beschl. des Gemeinderates der Stadt Wien vom 26. Juni 1975, Pr Z 1762/75 (Plandokument Nr. 5359), (Beschlußfassung bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 29/1975) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Wr. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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