Verfassungsgerichtshof V12/86

V12/86Verfassungsgericht28.11.1986

Regest

Gewerberecht, Automaten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V12/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1986

Spruch

I. Die Z2 des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Freistadt Eisenstadt vom 1. März 1983, mit welcher, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Zuckerl-, Süßwaren-, Kaugummi-, Spielzeug- und sonstiger Automaten, die erfahrungsgemäß besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige Mj. ausgerichtet sind, untersagt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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